Donnerstag, 14. August 2008

Abgeltungssteuer oder Abgeltungsteuer?


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(openPR) - Ein ganzes Internetportal nur für ein Thema: Der Mannheimer Rechtsanwalt Disque sieht steigenden Beratungsbedarf und hat mit der Internetseite abgeltungsteuer.de ein ehrgeiziges Projekt ins Internet gestellt. Erste Bemühungen gelten natürlich der richtigen Schreibweise: "Mit einem 's'" - so verweist der Steuerrecht-Fachanwalt auf gängige, aber falsche Praxis und hofft, dass sich Abgeltungsteuer ebenso wie Erbschaftsteuer oder Einkommensteuer letztendlich richtig geschrieben durchsetzen wird.

Im Rahmen des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 hat der Gesetzgeber umfassende Neuregelungen zur Besteuerung von Erträgen aus Kapitalvermögen eingeführt. Diese soll zum 1.1.2009 gänzlich neuen Regeln unterworfen und dabei deutlich vereinfacht werden.

Der Gesetzgeber verfolgt damit im Wesentlichen zwei Ziele. Zum einen soll die Steuerflucht von privaten Kapitalanlegern ins Ausland eingedämmt werden, indem der Anreiz zur Steuerflucht durch einen verringerten Steuersatz vermindert wird. Zum anderen soll die Besteuerung aller privaten Kapitalerträge einander angeglichen werden.
Das Unternehmenssteuerreformgesetz wurde am 25.05.2007 durch den Bundestag beschlossen, der Bundesrat hat am 6.7.2007 zugestimmt. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist am 17.8.2007 erfolgt, so dass das Gesetz in Kraft getreten ist. Die Regelungen zur Abgeltungsteuer werden ab dem 1.1.2009 Anwendung finden.


Was ist die Abgeltungsteuer?

Ab 2009 werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert.
Bisher hatte die von Banken, Sparkassen und Versicherungsunternehmen einbehaltene Steuer auf Kapitalerträge ("Zinsabschlag und Kapitalertragsteuer") lediglich vorauszahlenden Charakter auf die vom Finanzamt zu ermittelnde Einkommensteuerlast. Ab dem 1. Januar 2009 wird die Steuer mit abgeltender Wirkung ausgestattet ("Abgeltungsteuer"). Die inländischen Kreditinstitute behalten die Steuer ein und melden Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne dem Bundeszentralamt für Steuern.


Wen betrifft die Abgeltungsteuer?

Unter die Regelungen der Abgeltungsteuer fallen grundsätzlich alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften und auch Zertifikatserträge. Weiterhin erfasst die Abgeltungsteuer Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere bei Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, nicht jedoch Immobilien. Betroffen sind sämtliche Anleger, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Steuerfrei bleibt nur ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 EUR pro Jahr für Ledige und 1.602 EUR für Verheiratete.


Welche Folgen hat die Abgeltungsteuer?

Künftig müssen sich Steuerpflichtige nicht mehr um die steuerlichen Aspekte ihrer Kapitalanlagen kümmern, sofern sie eine Konto- oder Depotverbindung bei einem inländischen Kreditinstitut unterhalten.

Die Abgeltungsteuer in Höhe von pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer wird unabhängig vom allgemeinen Einkommensteuertarif des Steuerpflichtigen erhoben und von der Bank, bei der die Kapitalanlagen gehalten werden, an das Finanzamt abgeführt. Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen können in der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt die Besteuerung der Kapitaleinkünfte mit dem allgemeinen Einkommensteuertarif beantragen (Veranlagungswahlrecht). Das Finanzamt wendet dann bei seiner Prüfung die jeweils günstigere Lösung an (Günstigerprüfung). Zu viel einbehaltene Steuer wird dem Steuerpflichtigen vom Finanzamt erstattet. Künftig spielt die Haltedauer von Wertpapieren für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen keine Rolle mehr. Steuerfreie Kursgewinne werden nicht mehr möglich sein. Es besteht jedoch ein grundsätzlicher Bestandsschutz für Aktien, Investmentfondsanteile und festverzinsliche Wertpapiere. Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden, bleiben auch in Zukunft steuerfrei, sofern die einjährige Behaltefrist eingehalten wurde. Für Wertpapiere, die ab dem 1.1.2009 gekauft werden, fällt Abgeltungsteuer an - unabhängig von der Haltedauer. Die vorgenannten Regelungen gelten auch für Investmentanteile, die im Rahmen von Fondssparplänen erworben wurden.

Wie kann die Abgeltungsteuer vermieden werden?

Es besteht ein grundsätzlicher Bestandsschutz für Aktien, Investmentfondsanteile und festverzinsliche Wertpapiere. Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden, bleiben auch in Zukunft steuerfrei, sofern die einjährige Behaltefrist eingehalten wird. Wer im Jahr 2008 noch Geld in Aktien oder Fonds anlegt, kann das alte Recht konservieren und Kursgewinne sind steuerfrei, selbst wenn die Papiere erst in 20 Jahren verkauft werden.

Mittwoch, 9. Juli 2008

Zweitmarkt.de: Rund 3 Millionen Euro Umsatz

Hamburg (ots) - Auf der Handelsplattform Zweitmarkt.de an der Börse Hamburg vermittelte die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG in dieser Woche ein Umsatzvolumen von nominal 2,988 Millionen Euro. Dabei wechselten 67 Beteiligungen an 46 verschiedenen geschlossenen Fonds die Besitzer. In beiden Zweitmarkt-Segmenten erzielten wieder Schiffsfonds die höchsten Kurse.

Hansa Treuhand Flottenfonds II Kurssieger im Premium-Segment

An der Kursspitze im Premium-Segment lag der Flottenfonds II von Hansa Treuhand. Anteile von zusammen nominal 190.000 Euro wurden zu durchschnittlich 130,4 Prozent gehandelt. An seinen höchsten Kurs der vergangenen Monate von 155,5 Prozent konnte der Fonds allerdings nicht mehr anschließen. Kaum niedriger lag der Kurs von 130,0 Prozent für eine 26.000-Euro-Beteiligung am HCI-Schiff Heike. Im Immobilienbereich des Premium-Segments setzte sich der IVG-Fonds EuroSelect Zwölf mit 82,5 Prozent für eine 35.000-Euro-Beteiligung an die Spitze.

Standard-Segment: Kursspitze bei 129 Prozent

Der Schiffsfonds NAVALIA 9 von Ideenkapital erreichte im Standard-Segment mit 129 Prozent für nominal 10.000 Euro den höchsten Kurs. Auch die anderen beiden in diesem Segment gehandelten Schiffsfonds kamen auf über 100 Prozent, der Suezmax Tankerflottenfonds I von König & Cie. auf 112,5 Prozent und MS Portugal von Norddeutsche Vermögen auf 108 Prozent. Im Immobilienbereich des Standard-Segments wechselte erneut ein Anteil von 90.000 US-Dollar am ARC Properties International Fund II zu 95 Prozent den Besitzer. Damit wurden allein im April von diesem Fonds 480.000 Euro gehandelt - weitere Nachfrage liegt im Markt.

Ertsmals ein Solarenergiefonds gehandelt

In dieser Woche rückten vier an der Fondsbörse Deutschland in Hamburg gelistete geschlossene Fonds in die Riege der gehandelten Fonds auf: erstmals ein Solarenergiefonds, der 2005 aufgelegte Alcas 172 LADIT von KGAL zu beachtlichen 101,5 Prozent, ferner der CFB 134 HOCHTIEF Prisma Frankfurt/Main zum Kurs von 60 Prozent, der Grund + Rentenfonds Nr.35 Stadterneuerung II zu 5 Prozent und der GHF Main Spessart Klinik zu 10,5 Prozent.

Weitere Interessante Informationen zum Thema Finanzen:
http://www.seriousblogging.com/finanzen/

Freitag, 30. Mai 2008

SYNCING.NET erhält Wachstumsfinanzierung vom Zukunftsfonds Heilbronn

(openPR) - Berlin/Heilbronn, 28.05.2008 – Die SYNCING.NET Technologies GmbH hat eine weitere Finanzierungsrunde abgeschlossen. Das auf Datensynchronisation zwischen Computern spezialisierte Unternehmen erhält vom Zukunftsfonds Heilbronn (ZFHN) und von Altgesellschaftern eine siebenstellige Summe. Mit dem Millionenbetrag soll das weitere Firmen¬wachstum, insbesondere der Ausbau der Vertriebsnetzwerke und der Produktpalette finanziert werden. SYNCING.NET wird seit der Gründung Mitte 2006 durch den High-Tech Gründerfonds sowie private Investoren unterstützt.

Das Unternehmen entwickelt Softwarelösungen, mit denen Daten einfach und kostengünstig zwischen Computern abgeglichen werden können. „SYNCING.NET 2.0“ ist ein bisher weltweit einmaliges Komplettpaket zur vollautomatischen Synchronisation beliebiger Outlook- und Windows-Ordner über das Internet. Die neue Version wurde auf der diesjährigen CeBIT erstmals vorgestellt und ausgezeichnet. Die Software ist besonders für Einzelpersonen, Arbeitsgruppen in Unternehmen oder weltweit verstreute Teams geeignet. Durch sichere, direkte Vernetzung nach dem Peer-to-Peer-Prinzip entfällt die Abhängigkeit von teuren Servern, Wartungsverträgen und Schulungen.


Die Investition des ZFHN soll die Entwicklung von SYNCING.NET unterstützen und nachhaltig fördern. „Wir investieren ausschließlich in Erfolg versprechende Unternehmen, mit innovativen Ideen und einem gutem Marktpotenzial“, erklärt ZFHN-Geschäftsführer Thomas Villinger. Eine erste Finanzierungsrunde konnte SYNCING.NET bereits im September 2006 mit branchenerfahrenen Business Angels und dem High-Tech Gründerfonds abschließen. Mit der nun erfolgten Finanzierung in siebenstelliger Höhe wird die weitere Expansion finanziert. Aktivitäten zur Internationalisierung des Geschäftsmodells sind bereits gestartet. Bei der Finanzierungsrunde wurde das Unternehmen von der CatCap GmbH beratend begleitet.

Über Zukunftsfonds Heilbronn:
Der ZFHN hat das Ziel, nachhaltige Investments durchzuführen. Das Fondsvolumen beläuft sich auf eine zweistellige Mio. Euro Einlage. ZFHN investiert vorwiegend als Lead-, in größeren Investitionsrunden, als Co-Lead-Investor zwischen ca. € 0,5 – 5 Mio. Der ZFHN fördert als unternehmerisch agierender Partner mit starker Erfolgsorientierung junge Unternehmen, hält engen Kontakt zum Management und begleitet die Unternehmen im Aufsichtsgremium. www.zf-hn.de

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